Obecná Beléhrŭng

 

Allgemeine Belehrung für das Schmierlager 2010 - Leistungskurs

 

Die Fahrt beginnt am 12.5.2010 um 15:00 Uhr in Neuruppin und endet irgendwann. Einen oder zwei Leiter der Fahrt gibt es nicht. Alle anfallenden Kosten (Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung, Schmierausleihe, Getränkegebühren) tragen dieSchmiererinnen und Schmierer der Fahrt selbst.

 

Die SchmiererInnen haben sich beim Verlassen der Gruppe, der Unterkunft sowie der Fahrzeuge bei einer der mitreisenden Personen mit gewählter Sprache ab- und auch wieder anzumelden (Ausnahme: französischer Abgang).

Die Schmiererinnen und Schmierer sind immer nur in Gesellschaft unterwegs (am besten aber mit der gesamten Rotte). Alle achten darauf, dass keine Schmiererin und kein Schmierer die Gruppe allein verlässt. Es existiert strengster Gruppenzwang (wie im Kinderheim).

Vorbehalt: Soweit es dem Einzelnen noch möglich ist! Aber niemand wird zurück gelassen.

 

Während der Hin- und Rückfahrt sowie auch in Rochlitz an der Iser und Umgebung muss dem Straßenverkehr besondere Beachtung und Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dies gilt insbesondere für die geplanten Radtouren und nächtliche Schwankungen durch die Ortschaft.

In unserer Unterkunft gilt die Hausordnung, sofern sie nicht von der aktuellen Schmierordnung außer Kraft gesetzt wird. Diese ist im Einzelnen höflich mit dem Personal zu konkretisieren. Ebenso muss auf einen besonders pfleglichen Umgang mit dem Inventar der Pension oder anderen gastronomischen Schmiertempeln geachtet werden (Aschenbecher, Bier- und Schnapsgläser dürfen nur in Ausnahmefällen an die Wand geworfen werden).

 

Alle verabredeten Zeiten, besonders die Treffzeiten, müssen pünktlichst eingehalten werden. Sonst ist Gefahr im Verzug. Jeder einzelne Schmierer trägt dafür Sorge!

Die Teilnahme an den geplanten und ungeplanten Unternehmungen (besonders an letzteren) ist obligatorisch. Ebenso ist die Teilnahme an den Mahlzeiten (Frühstück und Abendbrot) Pflicht – auch wenn’s schwer fällt. Aber der Schmierer kann ja zur Gesellschaft wenigstens drei bis vier Biere trinken. Dann wird man nämlich wieder hungrig/lammig. Dies gilt für alle im Rahmen der Fahrtgruppe geplanten Veranstaltungen. Die Nachtruhe wird nicht festgelegt – ist Unfug und albern. Die Schmiererinnen und Schmierer sind jedoch spätestens 08:00 Uhr in der Unterkunft anwesend. Besondere Regelungen bedürfen der kollektiven Zustimmung.

 

Besondere Vorkommnisse (z.B. der Verlust eines kompletten Schmierers, starke Verletzungen, zeitweises oder dauerhaftes Unwohlsein, periodisch oder komplett fehlende Dinge) müssen den begleitenden Schmierern mitgeteilt werden. Auch hier gilt: Soweit es dem Einzelnen noch möglich ist! Während der gesamten Fahrt gilt Alkoholzwang. Die Mitnahme von viel Bargeld und von Wertsachen ist ausdrücklich erwünscht. Es sollen mehrere Runden geschmissen werden, das kostet tschechische Zloten. Die Verpflegung während der Hinfahrt erfolgt individuell – Partybuletten müssen jedoch an die gesamte Reisegruppe weitergereicht werden.

 

Jeder ist selbst für sein gültiges Reisedokument (Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass) verantwortlich. Das gilt insbesondere für die sichere Verwahrung. Ausreichend Geld und Personaldokumente sind stets mitzuführen. Es wird dafür ein Brustbeutel empfohlen. Das sicherste ist es aber, das Geld schnell an den tschechischen Landmann zu bringen, dann kann nichts mehr verbummelt werden. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung wird ebenfalls dringend empfohlen. Es ist ratsam, sich eine individuelle Reiseapotheke zusammenzustellen und mitzunehmen (besonders für Knie, Rücken, Magen-Darm und Lähmung am Doko-Tisch).

 

In Rochlitz an der Iser wird die Belehrung zum Verhalten im Schmiergebiet, zum Verhalten beim Schmieren und zu den regionalen Besonderheiten täglich durchgeführt.

 

Besondere, nur einzelne Schmiererinnen und Schmierer betreffende Regelungen sind mit dem Schmierkollektiv zu besprechen.

 

Alle Schmiererinnen und Schmierer erklären sich damit einverstanden, dass sämtliches Datenmaterial über ihre Person vor, während und nach dem Schmierlager auf smira.cz veröffentlicht wird.

 

Alle Teilnehmer am Schmierlager teilen die Kenntnisnahme und Akzeptanz der Belehrung bzw. Regelungen durch ihre Unterschrift mit. Bei schwerem und wiederholtem Übertreten / Ignorieren der Festlegungen und Verabredungen erfolgt die Zwangsbeschmierung.

 

 

22. April 2010

 

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